Gebühren für die Benutzung der Räume und Einrichtungen für das Dorf- und Begegnungszentrum

  • Vere­ins­mit­glieder erhal­ten eine Ermäßi­gung von 25% für eine Ver­anstal­tung im Jahr.

  • Jed­er Vere­in hat eine Ver­anstal­tung kosten­frei.

  • Bei Anmi­etung von Räum­lichkeit­en, wird eine Kau­tion in Höhe von 50 Euro erhoben. (Erhöhung ist im Einzelfall möglich)

  • Die Reini­gungsar­beit­en nach Ver­anstal­tun­gen wer­den grund­sät­zlich vom Ver­mi­eter, dem Kul­tur- und Fördervere­in e.V. Jeegels Hoob, durchge­führt.

  • Die entsprechende Reini­gungs­ge­bühr beträgt 70 Euro.

Gebührensatzung

Gebühren­freie Ver­anstal­tun­gen

  1. Sitzun­gen und ähn­liche Ver­anstal­tun­gen der Gremien der Gemeinde (z. B. Gemein­de­v­ertreter­sitzun­gen, Gemein­de­vor­standssitzun­gen, Auss­chüsse, Kom­mis­sio­nen, Bürg­erver­samm­lun­gen, Frak­tion­ssitzun­gen, Kinder­garten usw.).

  2. Parteiver­anstal­tun­gen aller Art, wenn kein Ein­tritt oder son­stige Gebühr erhoben wer­den.

  3. Jahres- und Mit­gliederver­samm­lun­gen der Vere­ine und Genossen­schaften an denen die Gemeinde Bad End­bach beteiligt ist.

  4. Soziale und diakonis­che Ver­anstal­tun­gen.

  5. Anmi­etung von Räum­lichkeit­en für Basare zu Gun­sten Kinder­garten, Kirchenge­meinde usw.

  6. Benutzung durch Feuer­wehr, DLRG, DRK und son­stige tech­nis­che Hil­fs­di­en­ste für Aus- und Fort­bil­dungszwecke.

  7. Ver­anstal­tun­gen die von der Gemeinde gewün­scht und unter­stützt wer­den.

  8. Jed­er Vere­in hat das Recht zu ein­er kosten­freien Ver­anstal­tung.
    Konz­erte ein­heimis­ch­er Vere­ine und Konz­erte mit Beteili­gung von Gastvere­inen (gemäß Gemeinde Satzung)

  9. Fes­tkom­mers bei Vere­in­sju­bi­läen.

  10. Dia­man­tene Hochzeit­en und nach­fol­gende Hochzeit­sju­bi­läen. (gemäß Gemeinde Satzung)

Zusatzregelungen (gemäß Gemeindesatzung)

  1. Vere­ine, Grup­pen und Ver­bände, denen die regel­mäßige Nutzung der Räum­lichkeit­en ges­tat­tet ist (ein- oder mehrmals wöchentlich), sind von der Zahlung der Benutzungs­ge­bühr befre­it. Dies gilt jedoch nicht für Ver­anstal­tun­gen, die in
    §1 dieser Satzung aufge­führt sind. Zur Deck­ung der Betrieb­skosten erhebt die Gemeinde einen Kosten­beitrag von 5,00 Euro pro Stunde, jedoch nicht mehr als 150,00 Euro pro Jahr. Diese Regelung gilt auch für den Jeegels Hoob.

  2. Bei Anmi­etung von Räum­lichkeit­en, ausgenom­men bei Trauer­feiern, wird eine Kau­tion erhoben, die in der Regel 50,00 Euro beträgt.

  3. Die Reini­gung der Räume obliegt auss­chließlich dem Ver­mi­eter, dem Kul­tur- und Fördervere­in, dem dafür ein Beitrag von 70,00 Euro zu entricht­en ist.

Bei der Vermietung zusätzlich anfallende Kosten

Hussen für Ste­htis­che: 5 Euro/Stück

Tis­chdeck­en für runde Tis­che: 15 Euro/Stück

Stuhlhussen: 1 Euro/Stück

Tech­nik (Beam­er, Musikan­lage inkl. Mikro­fone): 15 Euro

Mül­lentsorgung für den Mieter: 10 Euro/pro blauen Müll­sack (Alter­na­tiv kann der Müll natür­lich auch vom Mieter selb­st entsorgt wer­den.)

Reini­gungs­ge­bühr: 70 Euro

Dis­co-Leucht­en (8 Stück): 5 Euro/Stück